Verbrauchsteuern

 Wollen Sie sich zu Strom- und Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) erkundigen, gehen Sie bitte zu unserer Seite

„Strom-/Energiesteuer“

 Zu allen anderen Steuern finden Sie Informationen im nachfolgenden Text. Sie können uns allerdings auch gerne telefonisch kontaktieren.

Verbrauchsteuern stellen im Regelfall immer ein hohes Risiko dar, da es sich hier immer schnell um Beträge handelt. Waren die Verbrauchsteuern unterliegen, werden daher nicht zu Unrecht als sogenannte hochsteuerbare Waren bezeichnet.

Hierzu gehören neben der Strom-/Energiesteuer (siehe hierzu unsere separate Seite) insbesondere

  • Alkoholsteuer (Branntweinsteuer)
  • Biesteuer
  • Tabaksteuer
  • Alkopopsteuer (nicht in der EU harmonisiert)
  • Kaffeesteuer (nicht in der EU harmonisiert)


Wer mit verbrauchsteuerpflichtigen Produkten handelt oder diese herstellt unterliegt erhöhten Überwachungsmaßnahmen durch die Zollbehörden. Unabhängig von den Überwachungsmaßnahmen der Zollbehörden bestehen für das jeweilige Unternehmen zusätzlichen Pflichten.

Werden diese nicht eingehalten, führt dies oft zu einem hohen steuerlichen Risiko.

Im Bereich des Handels mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren wird oftmals übersehen, dass ein Versand über die Grenze zu anderen Mitgliedstaaten nicht ohne Auflagen verbunden ist. Oftmals unterliegen Unternehmen dem Irrglauben, dass bei Versand von bereits versteuerten Produkten das Verbringen in andere EU-Mitgliedstaaten ohne weitere Auflagen durchgeführt werden kann. In der Regel entstehen die Steuern erneut im Empfangsland. Zusätzlich drohen Bußgeldverfahren.

Auch gilt es selbst bei Verbrauchsteuerarten, die in der EU nicht harmonisiert sind, wie z.B. Kaffeesteuer, dass Besonderheiten zu beachten sind.

Gleiches gilt für die Weinsteuer, wenn diese auch in Deutschland nicht erhoben wird. Auch hier sind Formalien einzuhalten.




Unsere Beratungsleistungen

Wir unterstützen Sie kennen alle Fragestellungen im Bereich der Herstellung, des Handels und speziell auch dem Vertrieb über EU Grenzen hinweg von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.

Gerne können wir Sie unterstützen in der Beantragung der entsprechenden Erlaubnis, ggfls. auch zur steuerfreien Verwendung, von Bewilligungen inklusive Unterstützungsleistungen in der Implementierung in Ihrem Unternehmen.