MZK- Modernisierter Zollkodex

 

Das Zollrecht der EU soll stark reformiert werden. Die Grundlage wurde im modernisierten Zollkodex (MZK/MCC) geschaffen.  Er ist bereits verabschiedet und soll spätestens am 24. Juni 2013 in Kraft treten. Allerdings wird voraussichtlich das Inkrafttreten des MZK verschoben werden, da die Verhandlungen zur DVO noch andauern. Als möglicher Termin wird derzeit 2017 gesehen. Allerdings ist zu erwarten, dass einzelnen Regelungen bereits vorher in Kraft treten werden.

 

Ziel ist es im Rahmen des MZK die Sicherheitsinitiative der EU weiter umzusetzen und viele Verfahren zu vereinfachen. Gleichzeitig sollen die Beteiligten mehr Rechte erhalten. Allerdings werden auch Sanktionen eingeführt.

 

Die geplanten Änderungen des MZK stellen die eingespielten Abläufe  in den Unternehmen für Import und Export erneut auf dem Kopf. Bereiten Sie sich vor und informieren Sie sich rechtzeitig über die geplanten Änderungen, um ihre zollrechtlichen Abläufe im Im- und Export anpassen zu können. Der modernisierte Zollkodex birgt sowohl Chancen als auch Risiken, die Unternehmen nicht vernachlässigen sollten.

 

Beispiel der verabschiedeten Änderungen:

· Verkürzte Geltungsdauer von verbindlichen Auskünften

· Rechtliches Gehör vor belastenden Bescheiden

· Sanktionen statt Zollschuldentstehung

· Bündelungen der Verfahren und Vereinfachung z.B. Wegfall von Ausgleichszinsen

· Sicherheitspolitische Maßnahmen wie Vorab-Anmeldungen inkl. Fristen
(seit 2011 auch bei Importen Pflicht )

· Schaffung zentraler Datenbanken auch mit Zugriff für Unternehmen

· Haftung von direkten Vertretern

· Uvm.

 

 

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