Außenwirtschaftsrecht

 

Das Außenwirtschaftsrecht tritt bei Unternehmen immer mehr in den Vordergrund. Gründe hierfür liegen u.a. in den Beschränkungen beim Export abhängig von der Bestimmung der Waren. Auch beim Import sind die außenwirtschaftsrechtliche Beschränkung  zu beachten.

 

Die Sicherheitsinitiative der EU hat ebenfalls direkte Auswirkung auf die außenwirtschaftsrechtlichen Aufgaben und Pflichten einen Unternehmens. So müssen z.B. im Rahmen von AEO-Zertifizierung Unternehmen nachweisen, dass Geschäftspartner und Mitarbeiter gegen die Sanktionslisten (umgangssprachlich Terroristenlisten) geprüft werden.

 

Bei zollrechtlichen Vereinfachungen werden von den Zollbehörden auch Nachweise über eine funktionierende Exportkontrolle verlangt, z.B. bei Beantragung einen „Zugelassenen Ausführers IT“.

 

Zugleich werden Verstöße gegen Auflagen in Bewilligung, wie die des Zugelassenen Ausführers oder allgemein gegen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, selbst gegen einfache Verfahrensvorschriften, oft geahndet. So kann jederzeit die ein Fehler in der Tarifierung zu einem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsrecht führen. Der Vorwurf richtet sich dann i. d. R. gegen die Geschäftsleitung oder direkt gegen den Ausfuhrverantwortlichen.

 

Unternehmen sollten sich gegen den Vorwurf von Aufsichtspflichtverletzungen schützen, z. B. durch Implementierung eines Exportkontrollprogrammes/-system inkl. geeigneter Arbeits- und Organisationsanweisungen.

 

Nutzen Sie die Chance Ihre internen Abläufe mit einem unabhängigen Dritten zu diskutieren, z. B .hinsichtlich der Einhaltung der Exportbeschränkungen wie

· Sanktionslistenscreening

· EG-Dual-Use Verordnung

· Ausfuhrliste

· Außenwirtschaftsgesetz und –verordnung

· Iran-Embargo

· Usw.

 

 

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