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AEO - Authorised Economic Operator
Der AEO (zugelassener Wirtschaftbeteiligter ZWB) ist ein Zertifikat (eine Art Prüfplakette vom Zoll), das die Vertrauenswürdigkeit eines Unternehmens bescheinigt. Ziel ist es hierbei u.a. auch die gesamte Lieferkette sicher zu gestalten. Es sind hierbei zwei Wertigkeiten zu beachten: AEO - C (Customs) = AEO Zoll Zwar gibt es grundsätzlich die Möglichkeit nur den AEO-S (Security/Sicherheit) separat zu beantragen, allerdings soll im Rahmen des modernisierten Zollkodexes der Status AEO-S durch AEO-F ersetzt werden. Viele Unternehmen haben bereits den Status AEO-F beantragt. Da im Rahmen des AEO-F die gesamte Lieferkette gesichert werden soll, verlangen viel Unternehmen auch von ihren Geschäftspartnern das Zertifikat bzw. zumindest eine Sicherheitserklärung. Die Beantragung selbst und das anschließende Genehmigungsverfahren dauert in der Regel mehrere Monate. Aus diesem Grund sollten Unternehmen frühzeitig damit beginnen. Neben den Anforderung von Geschäftspartnern mussten allerdings Unternehmen, die zollrechtliche Verein-fachungen bewilligt haben, bis spätestens Ende 2011 nachweisen, dass sie die Bedingungen des AEO-C erfüllen und eine entsprechende Selbstbewertung abgeben. Dieser Nachweis muss auch zukünftig regelmäßig neu erbracht werden, für jede bestehende Bewilligung separat. Hierbei ist zu empfehlen den AEO-C Status zu beantragen, um nur jeweils einmal die Vorrausetzungen ,auch später im Monitoring, zu erbringen. Die Nachweisführung im Rahmen des Antragsverfahrens ist für viele Unternehmen ein enormer zeitlicher Aufwand. Unternehmen sollten sich bei zu geringen Ressourcen oder Fachwissen professionelle Unterstützung einholen. Hinweis: Der AEO Statuts erfordert auch nach Zertifizierung regelmäßige Tätigkeiten, z.B. Anzeige von Änderungen im Unternehmen wie Personalwechsel in der Führungsebene oder Umstrukturierungen speziell auch im sogenannten Monitoring mit der Aktualisierung des Fragenkataloges. |

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