Bekannter Versender

 

Neben der Zertifizierung zum AEO stehen viele Unternehmen die per Luftfracht versenden dem Problem der Zertifizierung zum Bekannten Versender gegenüber. Derzeit haben die meisten Unternehmen noch diesen Status, wenn diese rechtzeitig in 2010 eine Sicherheitserklärung gegenüber ihrem Luftfrachtspediteur abgegeben haben.

 

Ab 25. März 2013 gelten allerdings nur noch Unternehmen als Bekannter Versender, die sich vom Luftfahrt-Bundesamt zertifizieren haben lassen.

 

Im Rahmen der Zertifizierung müssen die Unternehmen ähnliche Sicherheitsstandards nachweisen wie beim AEO-F. Hier können auch Synergie-Effekte genutzt werden.

 

Wer sich allerdings nicht zertifizieren lässt, verliert automatisch den Status, mit der Konsequenz, dass die vom Unternehmen zum Versand gebrachte Luftfracht nicht mehr als sicher gilt. Die Folge: Alle Luftfrachtsendungen eines Unternehmens müssen dann von zugelassenen Beauftragten geröntgt werden. Damit entstehen zusätzliche Kosten pro Luftfrachtsendung für das Unternehmen.

 

Grundsätzlich kann man die Kosten als versendendes Unternehmen vermeiden, in dem eine entsprechende Lieferbedingung vereinbart wird, die dem Kunden die Kosten aufbürdet. Allerdings ist Kunde i.d.R. nicht sehr erfreut darüber. Wer die Kosten auf den Kunden übertragen will, sollte bestmöglichst eine Individual-Lieferbindung vereinbaren, da es umstritten ist, ob eine standardisierte INCOTERM 2010 - Lieferbedingung, wie z.B. EXW, tatsächlich die Pflicht zur Tragung dieser Kosten auf den Kunden überträgt.

 

Da die Zertifizierung ein gewisse Zeit in Anspruch nimmt, speziell wenn evtl. Umbaumaßnahmen erforderlich werden, ist angeraten, baldmöglichst mit der Umsetzung/Zertifizierung zu beginnen.

 

 

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