Zollrecht allgemein/Präferenzen

Viele Unternehmen nehmen am grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern teil. Sie bestellen im Drittland oder sie liefern dorthin. Oft lassen sich die Unternehmen von Dienstleistern wie Speditionen vertreten. 

Was viele nicht wissen:

Die Verantwortung  liegt beim Unternehmen selbst!
Sie kann nicht auf den Dienstleister abgewälzt werden!

Zusätzlich verlagern die Zollbehörden immer mehr Verantwortung auf die Unternehmen und lassen viele Details erst in einer Außenprüfung nachträglich kontrollieren. Dies führt häufig zu hohen Nachbelastungen und vielfach auch noch zu Bußgeldverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung.

Reduzieren Sie Ihre Risiken und  Ihre Zollabgaben durch frühzeitiges Handeln!

Unternehmen können sich absichern in dem sie z.B. ihre internen Abläufe durch einen unabhängigen Dritten überprüfen. Aber auch  die Nutzung von verbindlichen Auskünften bieten Rechtsicherheit im Unternehmen.

Dem Vorwurf einen Aufsichtspflichtverletzung, der häufig mit Nacherhebungen im Rahmen von Betriebsprüfungen mit einhergeht, können Unternehmen durch geeignete Arbeits- und Organisationsanweisungen vorbeugen. Dies setzt allerdings die regelmäßige Kontrolle durch die Verantwortlichen voraus.

Nutzen Sie die Chance Ihre internen Abläufe mit einem unabhängigen Dritten zu diskutieren. Dies dient nicht nur Ihrer eigenen Absicherung, es bietet auch die Chance Abläufe zu optimieren, in dem z.B. zollrechtliche Vereinfachungen beantragt und implementiert werden. Vereinfachungen können sowohl reduzierte Auflagen oder Befreiungen von zollrechtlichen Formalien darstellen, als auch durch den Einsatz von IT-Schnittstellen für automatisierte Meldungen an Zollbehörden realisiert werden.

Profitieren Sie auch von speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Inhouse- Schulungen für sich selbst oder für Ihre Mitarbeiter.

Hinweis:
Seit 01.07.2011 gibt es ein Präferenzabkommen mit Südkorea. Die Besonderheit:  Es kann keine EUR1 ausgestellt werden. Für Lieferung über 6.000,- € wird die Bewilligung  Ermächtigter Ausführer benötigt.
Der Vorteil: Auch für nur eine Lieferung erhalten Unternehmen die Bewilligung in der dann auch andere Länder mit beantragt werden können. Bei der Erstellung der A&O und beim Antrag helfe ich Ihnen gerne.

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